Zweck
Welche konkrete Entscheidung oder Handlung braucht Unterstützung?
Versicherung · Private Krankenversicherung
Öffentliche PKV-Grundlagen, Gesundheitsdaten-Schutz und AI-Risikogrenzen – ohne Annahmen über interne APKV-Prozesse.
Diese Seite beschreibt allgemeine rechtliche und fachliche Rahmenpunkte. Sie behauptet weder, welche Daten APKV verarbeitet, noch welche Modelle, Tarife, Workflows oder AI-Projekte intern bestehen. Rechtsinhalte sind Lernstoff, keine Rechtsberatung.
Interviewkonsequenz: Nicht aus diesen Systemmerkmalen auf konkrete Datenfelder, Prüfregeln oder APKV-Entscheidungen schließen. Erst Workflow und Zweck erfragen.
Die DSGVO zählt Gesundheitsdaten zu besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Artikel 5 verlangt unter anderem Zweckbindung und Datenminimierung; Artikel 9 beginnt mit einem grundsätzlichen Verarbeitungsverbot und nennt Ausnahmen mit jeweiligen Voraussetzungen.[2]
Welche konkrete Entscheidung oder Handlung braucht Unterstützung?
Welches Merkmal ist dafür wirklich erforderlich – und welches nur bequem?
Wer darf Rohdaten, Features, Erklärungen und Outputs sehen?
Wie werden Löschung, Korrektur, Audit, Incident und Zweckende umgesetzt?
Der am Prüftag konsolidierte EU AI Act führt AI zur Risiko- und Preisbewertung natürlicher Personen in Lebens- und Krankenversicherung in Anhang III. Artikel 6 enthält eng begrenzte Ausnahmen für nicht wesentlich entscheidungsbeeinflussende, risikoarme Aufgaben und eine Dokumentationspflicht; Profiling bleibt besonders erfasst.[3]
Saubere Antwort: Keine pauschale Rechtsklassifikation aus einem Buzzword ableiten. Intended Purpose, tatsächlichen Einfluss, Profiling, Betroffene und anwendbare Fassung mit Legal/Compliance prüfen. Für Pricing oder Risikobewertung nicht nebenbei einen Modell-Prototyp empfehlen.